In einem jetzt bekannt gewordenen (aber noch nicht rechtskräftigen) Urteil hat das LG Köln sich mit den Anforderungen an den Verzicht auf das Widerrufsrecht für digitale Inhalte beschäftigt und dabei eine sehr strenge Auslegung der gesetzlichen Vorgaben vorgenommen. Nach Ansicht der Richter soll es nicht möglich sein, die Verzichtserklärung mit der Erklärung über den Vertragsschluss zu verbinden. Damit setzt sich das Gericht allerdings in Widerspruch zu einer Entscheidung des OLG Karlsruhe. Weiterlesen
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