Das LG München I hat mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 30. Januar 2014 (Az. 12 O 18571/13) (Volltext) entschieden, dass ein Onlinedienst die Wirksamkeit von Kündigungserklärungen seiner Kunden nicht in AGB an ein Schriftformerfordernis knüpfen kann – selbst wenn die Klausel ausdrücklich eine Übersendung per Telefax erlaubt.
Das – noch nicht rechtskräftige – Urteil ist gegen den Betreiber einer Dating-Plattform ergangen, hat aber natürlich auch für die Games-Branche Konsequenzen. Auf den ersten Blick überrascht es, weil ein Umkehrschluss aus § 309 Nr. 13 BGB eigentlich die Folgerung nahelegt, dass eine reine Schriftformklausel zulässig sein müsste. Das LG München I sieht das aber anders, und die Argumentation des Gerichts ist auf Onlinespiele gut übertragbar. Weiterlesen