Das Influencer-Marketing ist insbesondere auch für die Games-Branche eine wichtige Werbeform. Umso misslicher ist es, dass die rechtlichen Anforderungen an die Kennzeichnung von Beiträgen solcher Influencer als Werbung auch dank zahlreicher sich widersprechender Urteile weiter unklar sind. Teilweise wird eine Kennzeichnung für entbehrlich gehalten wenn der Influencer nicht vergütet wird und auch das Produkt selbst gekauft hat. In anderen Fällen haben Gerichte die Position angedeutet, dass eine Kennzeichnung unterbleiben kann, wenn der Account ohnehin als Account einer “Werbefigur” erkannt wird. Das OLG Frankfurt schlägt nun einen weiteren Pflock ein, der sich auch auf zahlreiche Streamer auswirken dürfte. Weiterlesen
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RT @adrschn: Wir suchen im Team von @Spielerecht und @Felix_CGN Verstärkung, vor allem bei den Themen IT-Verträge, E-Commerce, digitale Med… Vor 6 Tagen via Twitter Web App Antworten - Retweet - Favorit
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