Poker – jedenfalls in der auf Onlinepokerplattformen sehr beliebten Variante Texas Hold’em – ist nach Auffassung des BGH ein – erlaubnispflichtiges – Glücksspiel (Az. I ZR 93/10; Volltext). Das Gericht schließt sich damit der Einschätzung der Oberverwaltungsgerichte Lüneburg (Az. 11 ME 67/09; Volltext) und Münster (Az. 13 B 775/09; Volltext) sowie des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Az. 6 S 1685/10; Volltext) an. Anlass für uns, noch einmal einige auch für Anbieter von Onlinespielen hoch relevante Grundmuster des Glücksspielrechts zu beleuchten:
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RT @adrschn: Wir suchen im Team von @Spielerecht und @Felix_CGN Verstärkung, vor allem bei den Themen IT-Verträge, E-Commerce, digitale Med… Vor 3 Tagen via Twitter Web App Antworten - Retweet - Favorit
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