Über die urheberrechtliche Panoramafreiheit im Zusammenhang mit Spielen hatten wir in der Vergangenheit immer mal wieder berichtet und diskutiert. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob für die Abbildung eines realen urheberrechtlich geschützten Bauwerks in einem Spiel (beispielsweise ein Fussballstadion in einer Sportsimulation oder ein markantes Hochhaus in einem Shooter an einem realen Schauplatz) eine Lizenz erforderlich ist, oder ob eine Ausnahme – die Panoramafreiheit – greift. Eine aktuelle Entscheidung des LG Frankfurt am Main fügt der Diskussion nun eine Nuance hinzu. Weiterlesen
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RT @clothildegouj: Key Commission proposals for digital and media until December: Sept. 13: Media Freedom Act Sept. 28: Revision of the Pr… Vor 11 Tagen via Twitter Web App Antworten - Retweet - Favorit
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