Das LG Frankfurt/Main hat sich in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 12.12.2008 (Az. 06 O 249/06; SpuRt 2009, 207) der Auffassung des LG und OLG Hamburg angeschlossen, wonach die Verwendung von Namen und Abbildungen der Profisportler der Deutschen Fußball-Liga (DFL) in einem Computerspiel (es ging um den Titel Pro Evolution Soccer 5) ohne eine entsprechende Lizenz nicht zulässig sei. Dabei hat es mit dem Verhältnis von Spiel und Kunst sowie der Frage nach einem Vermögensrecht an der eigenen Persönlichkeit gleich zwei interessante Aspekte angesprochen:
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RT @BertuzLuca: BREAKING Both the #DMA and #DSA have been adopted in the European Parliament with a very broad majority. t.co/TH9mY… Vor 1 Tag via Twitter for iPhone Antworten - Retweet - Favorit
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