Wieder einmal Kurioses aus Köln zur Button-Lösung: Das OLG Köln hat entschieden, dass die Beschriftung eines Bestellbuttons mit “Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig” rechtswidrig ist. Bizarres Argument: Die Formulierung suggeriere Verbrauchern, das Angebot sei dauerhaft kostenlos. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des LG Köln. Weiterlesen
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RT @BertuzLuca: BREAKING Both the #DMA and #DSA have been adopted in the European Parliament with a very broad majority. t.co/TH9mY… Vor 1 Tag via Twitter for iPhone Antworten - Retweet - Favorit
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