Nicht jede Bezeichnung eines Werks nimmt für sich genommen am urheberrechtlichen Schutz teil. Auch als Marke können viele Bezeichnungen nicht geschützt werden. Daher kann der besondere Werktitelschutz für Publisher von besonderer Bedeutung sein. Allerdings kommt dieser Schutz nur unterscheidungskräftigen Namen zu. Das OLG Köln hat nun entschieden, dass bei Simulationsspielen ein großzügiger Maßstab anzulegen ist, so dass schon sehr allgemein gehaltene Namen dem Titelschutz unterfallen. Weiterlesen
- English Blog
-
-
RT @BertuzLuca: BREAKING Both the #DMA and #DSA have been adopted in the European Parliament with a very broad majority. t.co/TH9mY… Vor 13 Minuten via Twitter for iPhone Antworten - Retweet - Favorit
Folge @spielerecht auf Twitter.
-
- Themen