Etwas versteckt in einer aktuellen Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat der Gesetzgeber dem Bundeskartellamt neue Befugnisse im Bereich des Verbraucherschutzes eingeräumt. Zwar wird die Behörde nicht – wie ursprünglich vorgeschlagen – selbst Bußgelder für Verbraucherschutzverstöße verhängen können. Sie kann aber Untersuchungen durchführen und sich in Gerichtsverfahren einschalten – und hat bereits eine eigene Abteilung hierfür geschaffen. Weiterlesen
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RT @adrschn: Wir suchen im Team von @Spielerecht und @Felix_CGN Verstärkung, vor allem bei den Themen IT-Verträge, E-Commerce, digitale Med… Vor 3 Tagen via Twitter Web App Antworten - Retweet - Favorit
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