Der Umgang mit Hassrede im Internet und welche Rechte und Pflichten die Plattformbetreiber bei deren Bekämpfung haben, hat in jüngster Zeit die deutschen Gerichte mehrfach beschäftigt. Aus dem politischen Diskurs sind die großen Plattformen längst nicht mehr wegzudenken – mit den bekannten Problemen. Zum Schutz der demokratischen Institutionen, aber auch im Interesse der Meinungsfreiheit Dritter bedarf es klarer Spielregen für die Diskussion im Netz. Andererseits beobachten viele mit einigem Unbehagen, dass die Entscheidung darüber, was noch als zulässige Meinungsäußerung gilt und wo die Grenzen zur Hassrede überschritten ist, zunehmend privaten ausländischen Unternehmen übertragen wird. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zu Streitigkeiten, wenn soziale Netzwerke Beiträge löschen oder Profile sperren, weil die Äußerungen gegen die plattformeigenen Richtlinien verstoßen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 29. Juli 2021 überraschend weitreichende Anforderungen aufgestellt, die erfüllt werden müssen, wenn Beiträge gelöscht oder Accounts gesperrt werden sollen.
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