Hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ein Spiel erst einmal indiziert, ist eine wirtschaftliche Auswertung in Deutschland kaum mehr möglich. Auch Portierungen auf andere Plattformen sind von der Indizierungswirkung grundsätzlich umfasst. Daneben kann eine Indizierung aber auch den Blick der Jugendschützer auf ähnliche Titel beeinflussen. In vielen Fällen Grund genug, um eine Streichung von der Liste anzustreben. Weiterlesen
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RT @adrschn: Wir suchen im Team von @Spielerecht und @Felix_CGN Verstärkung, vor allem bei den Themen IT-Verträge, E-Commerce, digitale Med… Vor 4 Tagen via Twitter Web App Antworten - Retweet - Favorit
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