Bereits im April des vergangenen Jahres trat das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) in Kraft und setzte damit die Vorgaben aus einer entsprechenden EU-Richtlinie um. Unter Anderem sieht das VSBG neue Informationspflichten für Unternehmen in Rahmen von B2C-Geschäften vor. Diese treten nun zum 1. Februar 2017 in Kraft. Unternehmen sind aufgefordert, ihre Internetseiten sowie AGB entsprechend anzupassen. Weiterlesen
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RT @adrschn: Wir suchen im Team von @Spielerecht und @Felix_CGN Verstärkung, vor allem bei den Themen IT-Verträge, E-Commerce, digitale Med… Vor 3 Tagen via Twitter Web App Antworten - Retweet - Favorit
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