Bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in so genannten “Tauschbörsen” stehen Rechteinhaber vor dem Problem, dass sie selbst nur die IP-Adresse feststellen können, von der aus das geschützte Material ins Internet gestellt wird. Wem diese Adresse zugeordnet ist, können sie nur von dem jeweiligen Internetprovider erfahren. Früher musste dazu Strafanzeige erstattet werden, denn nur die Ermittlungsbehörden konnten auf diese Informationen zugreifen.
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RT @BertuzLuca: BREAKING Both the #DMA and #DSA have been adopted in the European Parliament with a very broad majority. t.co/TH9mY… Vor 32 Minuten via Twitter for iPhone Antworten - Retweet - Favorit
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