Nicht jede Bezeichnung eines Werks nimmt für sich genommen am urheberrechtlichen Schutz teil. Auch als Marke können viele Bezeichnungen nicht geschützt werden. Daher kann der besondere Werktitelschutz für Publisher von besonderer Bedeutung sein. Allerdings kommt dieser Schutz nur unterscheidungskräftigen Namen zu. Das OLG Köln hat nun entschieden, dass bei Simulationsspielen ein großzügiger Maßstab anzulegen ist, so dass schon sehr allgemein gehaltene Namen dem Titelschutz unterfallen. Weiterlesen
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RT @adrschn: Wir suchen im Team von @Spielerecht und @Felix_CGN Verstärkung, vor allem bei den Themen IT-Verträge, E-Commerce, digitale Med… Vor 2 Tagen via Twitter Web App Antworten - Retweet - Favorit
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