Keyselling ist und bleibt ein heißes Thema. Schon 2014 berichteten wir über ein Urteil des Landgericht Berlins zu Urheberrechtsverstößen durch unautorisiertes Keyselling, wenn der Verkauf von Spiel und Lizenzschlüssel ursprünglich zusammengehörig erfolgen sollte. Ende April 2016 urteilte nun das AG Gießen und wertete Keyselling – neben der gewerbsmäßig unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 106 Abs. 1, 108a Abs. 1 Urhebergesetz – als Betrug zu Lasten dem Kunden: Der Kunde zahle ein Entgelt, erhielte hierfür aber keine Nutzungsrechte und erleide somit einen Vermögensschaden. Weiterlesen
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RT @Felix_SFO: How does the proposed American Data Privacy and Protection Act compare to the GDPR With exceptions for small businesses and… Vor 1 Tag via Twitter Web App Antworten - Retweet - Favorit
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