Durch eine Änderung des § 12 JuSchG im Jahr 2008 ist die Mindestgröße der USK-Kennzeichen auf den Verkaufsverpackungen von Computerspielen gesetzlich festgelegt worden. Die Kennzeichen müssen nunmehr eine Mindestfläche von 1.200 mm² aufweisen, während vorher die zuständigen Behörden deutlich kleinere Mindestgrößen vorgeschrieben hatten. Während einer Übergangsfrist mussten die im Zeitpunkt der Gesetzesänderung bereits hergestellten Spiele zunächst nicht mit den neuen, größeren Kennzeichen versehen werden. Diese Übergangsfrist endet jedoch am 31.03.2010. Bis dahin müssen etwaige Altbestände mit den größeren Kennzeichen nachgestickert werden.
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@BriskeRobert @Lawnanas Früher war sowieso alles viiiieeel schwerer. Vor 5 Tagen via Twitter Web App Antworten - Retweet - Favorit
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