Ein knackiger, treffender und “sprechender” Name ist viel wert, um eine App in den Suchergebnislisten der App Stores weit nach oben zu bringen. Immer wieder führt aber die Frage zum Streit, ob die Konkurrenz ihrer App den gleichen oder einen sehr ähnlichen Titel geben darf. Über den so genannten Werktitelschutz für Apps hatten in der Vergangenheit unter anderem das Kammergericht Berlin sowie das LG Hamburg und das OLG Köln zu entscheiden. Nunmehr hat der BGH zu dieser Frage eine Grundsatzentscheidung gefällt. Weiterlesen
- English Blog
-
-
@BriskeRobert @Lawnanas Früher war sowieso alles viiiieeel schwerer. Vor 2 Tagen via Twitter Web App Antworten - Retweet - Favorit
Folge @spielerecht auf Twitter.
-
- Themen