In einem aktuellen (aber noch nicht rechtskräftigen) Urteil hat das LG Frankfurt entschieden, dass ein Ausschluss des Widerrufsrechts für heruntergeladene digitale Inhalte auch dann möglich ist, wenn der Kunde zunächst nur eine nicht spielbare Datei erhält, weil das Spiel erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird. Weiterlesen
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