Update – Visa-Erleichterungen bei Teilnahme an eSport-Turnieren

Unser letzter Blogbeitrag zu Visa-Anforderungen für eSportler liegt noch nicht allzu lange zurück. Und schon hat sich die Rechtslage geändert. Aus der Publikation des aktuellen Visumhandbuchs des Auswärtigen Amt ging überraschenderweise eine Erleichterung der Einreisebestimmungen für eSportler hervor. Eine erfreuliche Entwicklung und ein weiteres, deutliches Signal dafür, dass eSport auch in der Politik angekommen ist. Insbesondere gilt der Dank hierfür dem engagierten Einsatz des game – Verband der deutschen Games-Branche e.V. Wir geben einen Überblick über die Änderungen:

Bisherige Einreisebestimmungen

Wollen eSportler für Turniere nach Deutschland einreisen, so ist dies für Unionsbürger und Staatsangehörige des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) kein Problem. Anders ist es für Einreisende aus den sogenannten Drittstaaten: Sie benötigen einen Aufenthaltstitel. Wegen der bei den Turnieren in Aussicht gestellten Preisgelder müssen sie sogar einen Aufenthaltstitel beantragen, der eine Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet. Grundsätzlich muss die Bundesagentur für Arbeit solchen Aufenthaltstiteln zustimmen.

Brandaktuelle Änderungen – Whats new?

Diese Zustimmungsbedürftigkeit entfällt nun unter gewissen Voraussetzungen. Das ergibt sich aus dem kürzlich veröffentlichten Visumhandbuch des Auswärtige Amtes, welches wesentliche Erläuterung zur Anwendung und dem Verständnis der Vorschriften des nationalen und europäischen Visumsrechts enthält. Das Auswärtige Amt schreibt auf Seite 447 im Hinblick auf den eSport das Folgende:

„Die Erteilung eines Aufenthaltstitels für Berufssportlerinnen und Berufssportler gemäß § 22 Nr. 4 BeschV kommt für eine Beschäftigung im „E-Sport“ nicht in Betracht. Vor dem Hintergrund des sich wandelnden Sportbegriffs und der entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag können E-Sportveranstaltungen (Bsp. „Riot Games“) jedoch nunmehr in Abgrenzung zu internationalen Sportveranstaltungen gemäß § 23 BeschV unter § 22 Abs. 1 Nr. 1 BeschV als „Veranstaltung mit sportlichem Charakter“ subsumiert werden.“

Fazit: Das Auswärtige Amt erkennt eSport-Turniere nun als Veranstaltungen mit sportlichem Charakter an.

Was bedeutet das für die Einreise von eSportlern aus den sogenannten Drittstaaten genau?

  • Sie benötigen nach wie vor einen Aufenthaltstitel;
  • Ihnen wird die Einreise für kurzzeitige Aufenthalte in Deutschland erleichtert;
  • Sie benötigen keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit mehr, sofern die Dauer des Aufenthalts/ der Aufenthalte insgesamt 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht übersteigt.

Insgesamt wird das für eSportler aus Drittstaaten eine spürbare Verbesserung sein!

Kurzeitige Aufenthalte und Anreisen für Turniere sind in Zukunft leichter möglich. Auf das Versprechen der Bundesregierung in dem Koalitionsvertrag, eSport als gleichwertige Sportart anzuerkennen, werden wir weiterhin warten müssen.


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