Vorsicht, Abmahngefahr: Auch im Google Play Store ist ein Impressum nötig!

Aus aktuellem Anlass ein kurzer Hinweis: Die Impressumspflicht des § 5 TMG gilt auch für Angebotsseiten auf digitalen Distributionsplattformen! Aktuell mehren sich die Abmahnungen wegen Verletzung der Impressumspflicht im Google Play Store.

Von den betroffenen Anbietern – dazu gehören insbesondere auch Anbieter von Games – verlangt der Abmahner neben der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch Kosten in Höhe von knapp 500 Euro. Wer seine Spiele oder Inhalte über die diversen App Stores verkauft, sollte daher dringend prüfen, ob auf den Angebotsseiten ein vollständiges Impressum enthalten ist.

Inhalt des Impressums

Inhaltlich gehören in ein Impressum nach § 5 TMG folgende Angaben:

  • Name (mit Rechtsform!) und Anschrift des Anbieters,
  • bei juristischen Personen der Vertretungsberechtigte (mit vollem Namen und Vornamen) und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
  • Bezeichnung des Handelsregisters und Handelsregisternummer (soweit vorhanden), und
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (soweit vorhanden).

Zusätzliche Angaben sind erforderlich bei Anbietern die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, die bestimmte regulierte Berufe ausüben (z.B. Rechtsanwälte), und bei Gesellschaften die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden.

Platzierung des Impressums

Das Impressum muss nicht zwingend im Text der Angebotsbeschreibung untergebracht sein, solange es für Nutzer einfach erreichbar ist. Stattdessen genügt auch ein Link auf eine separate Website mit dem Impressum, sofern dieser „sprechend“ ist, also etwa mit „Impressum“ oder „Kontakt“ beschriftet. Als „best practice“ gilt es zudem, das Impressum so zu verlinken, dass der Link für den Nutzer ohne Scrollen erreichbar ist.

Insbesondere im Google Play Store lassen sich die Impressumsangaben auch im Rahmen der „Infobox“ am Ende des Angebots einbauen.


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Kommentare

12 Antworten zu „Vorsicht, Abmahngefahr: Auch im Google Play Store ist ein Impressum nötig!“

  1. Avatar von Andrej P.
    Andrej P.

    Der Play Store hat nur Felder für ‚Website besuchen‘ und ‚Datenschutzerklärung‘. Ich frage mich jetzt, ob ‚Website besuchen‘ als „sprechend“ genug gewertet werden kann? Auf der Website befindet sich dann ja natürlich ein Impressum.

  2. Avatar von Felix Hilgert

    Hallo Andrej, das „Website besuchen“ wird eher nicht ausreichen. Die Rechtsprechung ist was „sprechende“ Links angeht streng, es muss schon aus dem Linktext deutlich werden, dass dahinter gerade die Kontaktinformationen zu finden sind. Die Impressums-Infos können aber als Freitext unterhalb der Website- und Datenschutzerklärungslinks eingegeben werden.

  3. Avatar von Jan
    Jan

    Gilt das auch für Apps, die ich kostenlos im Play Store vertreibe?
    Oder wird da kein Unterschied gemacht?

  4. Avatar von Heiko

    Wo bitte soll man unterhalb der Datenschutzerklärung noch etwas eingeben können. In der Developerkonsole gibt es keine Möglichkeit einen weiteren Link zu platzieren.

  5. Avatar von Felix Hilgert

    Hallo Heiko,
    danke für den Kommentar, den wir urlaubsbedingt leider erst jetzt entdeckt haben. Wie im Blog beschrieben gibt es bei den Angaben zum Entwickler ein Freitextfeld, in welches nicht nur die Anschrift, sondern auch die übrigen Impressumsdaten eingetragen werden können.

  6. Avatar von Heiko

    Dann scheine ich eine ganz eigene Developerkonsole zu haben. Bei den Kontaktinformationen gibt es Felder für Webseite, Email und Telefon. Darunter kann der Link zur Datenschutzerklärung eingetragen werden und das wars. Mehr Felder sind da nicht. Die Seite ist an der Stelle zu Ende, egal wie sehr ich auch versuche zu scrollen. Eine „Infobox“ gibt es bei mir nicht.

  7. Avatar von Felix Hilgert

    Dann bleibt als „Workaround“ noch die Eingabe in den Beschreibungstext der App.

  8. Avatar von Heiko

    Da hab ich es auch eingetragen. Aber das ist halt kein Link und bei unserem tollen Abmahnsystem würde es mich nicht wundern, wenn das dennoch abgemahnt wird. Irgendeine Begründung werden unsere pfiffigen Anwälte und die unwissenden Richter schon finden. Es macht keinen Spaß mehr, in Deutschland etwas im Internet zu machen. Man muss immer Angst haben, das irgendwo Kleinigkeiten sind, an die bislang niemand gedacht hat und die den Kleinunternehmer in den finanziellen Ruin treiben.

  9. Avatar von Felix Hilgert

    Vorsicht Missverständnis: Es muss nicht zwingend ein Link sein – man darf das Impressum selbstverständlich auch auf die „Hauptseite“ des Angebots selbst schreiben.

  10. Avatar von Heiko

    Nach aktueller Rechtslage vielleicht. Aber wer sagt mir, das es morgen nicht irgendein Richter komplett anders sieht und irgendein dubioser Wettbewerbsverein ein paar Tausender von kleinen Bloggern und App-Entwicklern eintreibt? 😉
    Genau das ist doch das Problem in Deutschland. Wenn man sich nicht permanent mit dem aktuellen Recht und gesprochenen Urteilen beschäftigt, kann man nur auf gut Glück hoffen, keine Abmahnungen zu bekommen. Ich bin Mitglied im Händlerbund und hab zusätzlich eine Mediahaftpflicht abgeschlossen. Ohne diese Absicherung würde ich absolut nichts mehr im Internet machen. Für ein falsches Wort, eine falsche Reihenfolge oder irgendein unwichtiges Hintergrundobjekt auf einem Bild, das eigentlich Beiwerk sein sollte, kann man locker 3 Omis vor die UBahn schubsen und steht finanziell deutlich besser da. Die Verhältnisse stimmen nicht annähernd.

  11. Avatar von Andrej Preradovic

    Hey Heiko,
    Ich weiß zwar ehrlich gesagt auch nicht, wo dieses Freifeld sein soll, aber ich habe das Impressum in mein Developer profile gepackt. In der Dev Console ganz links auf „Settings“ gehen, dann auf „Account Details“. Habe dann unter „Physical address“ meine Daten sowie einen Link zum Impressum eingetragen. Das erscheint dann auf jeder App store page ganz unten.

  12. Avatar von Patrick Dadzio
    Patrick Dadzio

    Wie sieht es denn aus, wenn man das Impressum in der App selber hinterlegt hat und sich dann der Geschäftsführer ändert? Ist man verpflichtet sofort einen neuen Release der App mit geändertem Impressum zu erstellen oder ist das wie bei einem Druckerzeugnis, das man ja auch nicht mehr ändern kann / muss, wenn es einmal veröffentlicht wurde?

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